Stichtag verpasst?Sonderkündigungsrecht prüfen!

Der Stichtag zum fristgerechten Wechsel der Kfz-Versicherung ist - in den meisten Fällen - am 30. November gewesen. Wer diesen verpasst hat, muss aber nicht immer warten, bis der nächste fristgerechte Wechseltermin möglich ist.




Sonderkündigungsrecht

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