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04.12.2009
04.12.2009
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Stichtag verpasst?
Sonderkündigungsrecht prüfen!
Der Stichtag zum fristgerechten Wechsel der Kfz-Versicherung ist - in den meisten Fällen - am 30. November gewesen. Wer diesen verpasst hat, muss aber nicht immer warten, bis der nächste fristgerechte Wechseltermin möglich ist.