Neuregelungen der EnEV im Überblick
Mit dem Ziel, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um 30 Prozent zu senken, wurde die Energiesparverordnung überarbeitet. Seit dem 01. Oktober ist die neue Verordnung in Kraft.
Energieausweiszertifizierten Energieberater
Baunebenkosten
Kreditanstalt für Wiederaufbau
- Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 Prozent erhöht.
- Oberste Geschossdecken, soweit begehbar, müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden.
- Für Klimaanlagen wird die Nachrüstung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung zur Pflicht.
- Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden langfristig und stufenweise unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots außer Betrieb genommen werden.
- Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden den Bezirksschornsteinfegermeister übertragen, Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand und behördliche Stichprobenkontrolle eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt.
Themen: