Stichtag verpasst? Wechsel dennoch möglich
Bis zum 30. November konnten Wechselwillige ihre Kfz-Versicherung zum Jahresende ordentlich kündigen. Doch auch im Dezember gibt es noch die Möglichkeit, sich von seinem bisherigen Kfz-Tarif zu verabschieden.
Sonderkündigungsrecht
Schadenfall oder neues Auto
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