Zweite ChanceStichtag verpasst? Wechsel dennoch möglich

Bis zum 30. November konnten Wechselwillige ihre Kfz-Versicherung zum Jahresende ordentlich kündigen. Doch auch im Dezember gibt es noch die Möglichkeit, sich von seinem bisherigen Kfz-Tarif zu verabschieden.


Sonderkündigungsrecht






Schadenfall oder neues Auto