Bagatellschäden melden!
Bis spätestens zum 31. Dezember müssen Kleinschäden beim Kfz-Versicherer gemeldet sein, wenn man die Versicherung in Anspruch nehmen möchte.
Rückzahlungsfrist sechs Monate
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Bis spätestens zum 31. Dezember müssen Kleinschäden beim Kfz-Versicherer gemeldet sein, wenn man die Versicherung in Anspruch nehmen möchte.