Versicherungsschutz bei Betriebsfeiern
Ob Weihnachtsfeier oder Sportveranstaltung - viele Firmen organisieren Veranstaltungen für ihre Mitarbeiter zur Abwechslung vom beruflichen Alltag und zur Verbesserung des Betriebsklimas.
- Veranstalter muss die Unternehmensleitung sein
- die Feier muss allen Mitarbeitern offen stehen
- ein Vorgesetzter muss anwesend sein
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