BetriebsveranstaltungenVersicherungsschutz bei Betriebsfeiern

Ob Weihnachtsfeier oder Sportveranstaltung - viele Firmen organisieren Veranstaltungen für ihre Mitarbeiter zur Abwechslung vom beruflichen Alltag und zur Verbesserung des Betriebsklimas.







  • Veranstalter muss die Unternehmensleitung sein
  • die Feier muss allen Mitarbeitern offen stehen
  • ein Vorgesetzter muss anwesend sein