Kfz-Versicherung nicht gekündigt?
Für den Wechsel der Kfz-Versicherung gibt es bestimmte Fristen. Wer verpasst, diese einzuhalten, sollte prüfen, ob er ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann.
Wer seine Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen will, muss dies innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragserhöhung tun.
Eine schriftliche Kündigung sollte per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden und Bezug auf die Beitragserhöhung nehmen.
Generell sollte man sich auch beim Wechsel der Kfz-Versicherung beraten lassen. Einige Anbieter, die mit günstigen Tarifen locken, sparen beim Service und der Schadensregulierung.
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