Auch der Schutz einer privaten Krankenversicherung kennt Grenzen. Wenn sich Privatpatienten im Ausland einer Behandlung unterziehen, die in Deutschland verboten ist, muss der Versicherer hierfür nicht zahlen. Das gilt auch, wenn der Versicherungsschutz sich auf ganz Europa erstreckt. Diese Erfahrung musste nun eine Frau machen, die in Tschechien eine Eizellspende finanziert haben wollte.