Steuererklärung - Abgabe bis Ende Mai oder Antrag auf Fristverlängerung
Bis zum 31. Mai 2012 muss die Steuererklärung für das Jahr 2011 beim Finanzamt vorliegen. Viele erledigen diese erst „kurz vor Schluss“. Doch wird die Steuererklärung zu spät oder gar nicht abgegeben, drohen Sanktionen: Das Finanzamt darf einen Verspätungszuschlag festsetzen.
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