Heizkostenabrechnung nur nach "echtem" Verbrauch
Die Kosten für Heizöl und Erdgas steigen stetig - und damit die Gesamtkosten für das warme Heim. Doch der Preisanstieg ist mitunter nicht die einzige Ursache für den Betrag der Abrechnung. Vor allem, wenn der Vermieter eine „undurchsichtige“ Rechnung präsentiert, in welcher eine Nachzahlung von Heizkosten gefordert wird, lohnt sich eine genaue Prüfung.
- Betriebsstrom
-
- die Pflege, Überwachung sowie Bedienung der Anlage
-
- die Gewährleistung Betriebsbereitschaft bzw. -sicherheit durch regelmäßige Prüfungen
-
- die Reinigung
-
- Kosten zur Emissionsmessung
-
- Aufwendungen für die Ausstattung bzw. Verwendung der Geräte zur Verbrauchserfassung.
Nur der tatsächliche Heizkostenverbrauch darf abgerechnet werden
Themen: