frostige TemperaturenMietmängel: Mieterrechte bei kaputter Heizung

Wenn ausgerechnet in der kalten Jahreszeit die Heizung ausfällt, dann ist man vor allem als Mieter nur schwerlich in der Lage, die Lage selbst zu bessern - der Vermieter muss ran. Doch wenn dieser die Reparatur aufschiebt, muss der Mieter sich damit keinesfalls abfinden.







Mietminderung bis zur Mängelbeseitigung