Mietmängel: Mieterrechte bei kaputter Heizung
Wenn ausgerechnet in der kalten Jahreszeit die Heizung ausfällt, dann ist man vor allem als Mieter nur schwerlich in der Lage, die Lage selbst zu bessern - der Vermieter muss ran. Doch wenn dieser die Reparatur aufschiebt, muss der Mieter sich damit keinesfalls abfinden.
Mietminderung bis zur Mängelbeseitigung
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