Verbraucherschutz Wenn der Verkäufer 3x klingelt

Jeder kennt dieses Szenario: Es klingelt an der Tür und ein Vertreter steht davor. Aufwartend mit einem unschlagbaren Angebot, will dieser nun Staubsauger, Zeitschriften, Stromtarife oder andere wunderbare Sachen an den Mann oder die Frau bringen. Schnell sind die geübten Verkäufer in der Wohnung und man hat einen Vertrag unterzeichnet.





Bürgerliches Gesetzbuch gestattet Widerruf von Kaufverträgen





Verkäufer muss über Widerrufsrecht informieren!