Beim Freiwilligendienst richtig versichert
Wer nicht will, der muss nicht mehr: Ab dem 01. Juli 2011 ersetzt der neue freiwillige Wehrdienst den bisherigen Grundwehrdienst. Damit wird auch der Zivildienst in einen Bundesfreiwilligendienst umgewandelt. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man sich zum Dienst an der Waffe oder zu einem freiwilligen Engagement in einem Pflegeheim verpflichtet?
Deutsche Rentenversicherung Bund
Während des Bundesfreiwilligendienstes gesetzlich unfall- und haftpflichtversichert
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV
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