Behinderungsgerechter UmbauGehören Terrasse und Balkon zum Wohnumfeld?

Wer pflegebedürftig ist, hat bei der Pflegeversicherung nicht nur Anspruch auf Erstattung von Pflegekosten. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sind im Versicherungsschutz mit inbegriffen. Doch schließt das Verständnis von „Wohnumfeld“ auch die Terrasse mit ein?








„Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren ... , wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.“