Wer pflegebedürftig ist, hat bei der Pflegeversicherung nicht nur Anspruch auf Erstattung von Pflegekosten. Auch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds sind im Versicherungsschutz mit inbegriffen. Doch schließt das Verständnis von „Wohnumfeld“ auch die Terrasse mit ein?