WertgegenständeSchäden müssen nachgewiesen werden

Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag einer großen Versicherung stellte fest, dass zwar ein Großteil der Deutschen Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren im Fachhandel kauft, aber keine entsprechenden Unterlagen über deren Echtheit und Qualität aufbewahrt. Zum Ärgernis wird das, wenn gegenüber der Hausratversicherung - z.B. nach einem Einbruch - ein Schaden nachgewiesen werden muss.