Für weniger Bürokratie - Kündigungsdaten an ELENA
Im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens (ELENA-Verfahren), das Anfang 2010 eingeführt wurde, gibt es ab Juli 2010 eine Neuerung: Nun müssen mehr Daten als nur das Austrittdatum an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet werden.
- Wann erfolgte die Kündigung bzw. wann wurde das Arbeitsverhältnis beendet?
- Gab es eine Befristung des Arbeitsverhältnisses und wurde sie evtl. verlängert?
- Welche Seite hat gekündigt?
- Wurde die Kündigung schriftlich abgegeben? Wie wurde sie zugestellt?
- Beruht die Kündigung auf vertragswidrigem Verhalten? (Wenn ja, Verhaltensschilderung)
- Gab es Abmahnungen?
- Wurde eine Abfindung oder eine Urlaubsabgeltung gezahlt?
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