Kündigungsdaten meldenFür weniger Bürokratie - Kündigungsdaten an ELENA

Im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens (ELENA-Verfahren), das Anfang 2010 eingeführt wurde, gibt es ab Juli 2010 eine Neuerung: Nun müssen mehr Daten als nur das Austrittdatum an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet werden.


  • Wann erfolgte die Kündigung bzw. wann wurde das Arbeitsverhältnis beendet?
  • Gab es eine Befristung des Arbeitsverhältnisses und wurde sie evtl. verlängert?
  • Welche Seite hat gekündigt?
  • Wurde die Kündigung schriftlich abgegeben? Wie wurde sie zugestellt?
  • Beruht die Kündigung auf vertragswidrigem Verhalten? (Wenn ja, Verhaltensschilderung)
  • Gab es Abmahnungen?
  • Wurde eine Abfindung oder eine Urlaubsabgeltung gezahlt?