Im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens (ELENA-Verfahren), das Anfang 2010 eingeführt wurde, gibt es ab Juli 2010 eine Neuerung: Nun müssen mehr Daten als nur das Austrittdatum an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet werden.