BeschäftigungschancengesetzVerlängerung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige geplant

Seit 1. Januar 2006 können Freiberufler aus bestimmten Gruppen und unter speziellen Voraussetzungen freiwillig bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung beantragen. Zwar ist die Regelung bis 31.12.2010 befristet. Aber die Bundesregierung plant ein sog. Beschäftigungschancengesetz.






  1. Antragsteller müssen in den 24 Monaten vor der Selbstständigkeit entweder wenigstens 12 Monate lang als pflichtversicherte Arbeitnehmer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I bezogen haben.
  2. Zudem muss die Selbstständigkeit direkt im Anschluss an die Pflichtversicherung oder den ALG-I-Bezug gestartet werden. Aber der Bezug von Arbeitslosengeld II zählt hier nicht.
  3. Zu guter Letzt muss der Versicherungsantrag gleich im ersten Monat nach Gründung gestellt werden, da sonst der Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung entfällt.