Seit 1. Januar 2006 können Freiberufler aus bestimmten Gruppen und unter speziellen Voraussetzungen freiwillig bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitslosenversicherung beantragen. Zwar ist die Regelung bis 31.12.2010 befristet. Aber die Bundesregierung plant ein sog. Beschäftigungschancengesetz.