gesetzliche UnfallversicherungWenn Helfer Hilfe benötigen

Im Dezember 2009 eilte ein mutiger Mann Kindern zu Hilfe, die von drei Jugendlichen bedroht wurden, woraufhin sie ihn angriffen und tödlich verletzten. Nun muss es nicht der Extremfall sein, dass man wie der couragierte Dominik Brunner seinen selbstlosen Einsatz, anderen zu Hilfe zu eilen, mit dem Leben bezahlt. Dennoch stellt sich die Frage, wer für den eventuellen Schaden von Hilfeleistenden aufkommt.





  • bei Unglücksfällen oder Not Hilfe leisten oder jemand anderen aus einer gegenwärtigen gesundheitlichen Gefahr retten
  • einen Einbrecher festhalten wollen
  • bei Verkehrunfällen auf der Autobahn, einer Brandkatastrophe oder Überschwemmung andere Personen aus ihrer misslichen Lage helfen
  • unabhängig davon, ob Sie sich im Ausland befinden, sofern ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist.

  • Verletztengeld bei Verdienstausfall
  • Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Renten an Versicherte bei bleibenden Gesundheitsschäden
  • Hinterbliebenenrente
  • Mehrleistungen
  • Ersatz von Sachschäden