Als das Bundesland Niedersachsen im Jahr 2004 sein Modellprojekt zum „Begleiteten Fahren ab 17“ startete, schlugen Kritiker Alarm: Die Sicherheit im Straßenverkehr sei ernsthaft gefährdet, wenn sich schon Minderjährige hinter das Steuer setzen dürfen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Unfallzahlen bei Führerschein-Neulingen gingen um 20 Prozent zurück.
Seit einigen Jahren ist es in Deutschland erlaubt, dass Jugendliche bereits mit 17 Jahren in Dabeisein einer Begleitperson Auto fahren bzw. eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erwerben. Die Erfahrungen damit sind positiv. Schon in der ersten begleitenden Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen kam heraus, dass die Fahranfänger weniger Verkehrsverstöße begehen und auch seltener Unfälle verursachen, wenn sie die erste Routine hinterm Steuer mit einem kundigen Beifahrer erworben haben. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Wenn Mama, Papa oder eine andere Respektsperson mit im Auto sitzt und notfalls mahnende Worte an den jungen Fahrer richtet, neigen die Jugendlichen zu weniger Selbstüberschätzung und fahren nicht so schnell.
Versicherungen gewähren Rabatte
Diese positiven Ergebnisse nehmen viele Kfz-Versicherer zum Anlass, die bereits vorhandene Fahrpraxis der jungen Autofahrer zu honorieren. Wie ein Verbraucherportal heute berichtet, werden Teilnehmer des begleitenden Fahrens mit Vollendung des 18. Lebensjahres von vielen Anbietern wie 23jährige behandelt. Sie erhalten Schadensfreiheitsrabatte und Vergünstigungen.
Profitieren können vor allem Fahranfänger, wenn sie sich in eine Haftpflicht- oder Vollkaskotarif der Eltern als zusätzlicher Fahrer versichern lassen. Aber auch bei der Zulassung eines eigenen PKW sind Einsparungen möglich. Es lohnt sich also, bei der gewünschten Versicherung nach Vergünstigungen für Teilnehmer des Begleiteten Fahrens zu fragen.
Begleitetes Fahren an Voraussetzungen gebunden
Mittlerweile nutzt etwa jeder zweite Fahranfänger die Möglichkeit, seine Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren abzulegen. Wer bei der Führerscheinstelle selbst einen Antrag stellen will muss jedoch einiges beachten. Als Begleiter eines minderjährigen Fahrers sind nur Personen zugelassen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sind und im Verkehrssündenregister nicht mehr als drei Punkte aufweisen.
Auch darf sich der minderjährige PKW-Führer nur hinter das Steuer setzen, wenn die explizit in der Führerscheinprüfung benannte Person mitfährt. Da die Prüfungsbescheinigung, die zum Fahren des PKW berechtigt, kein Passfoto aufweist, muss zudem immer ein Lichtbildausweis mitgeführt werden. Beim Fahren ohne Begleitperson drohen ein Bußgeld und der Entzug der vorläufigen Fahrerlaubnis.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres kann der jugendliche Fahrer seine vorläufige Prüfungsbescheinigung gegen einen regulären Führerschein umtauschen. Die Prüfungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer dann eine eigene Kfz-Versicherung abschließen will, kann sich bei einem Beratungsgespräch über den passenden Schutz informieren.