FinanzenSkimming: Wenn plötzlich das Konto leergeräumt ist


Ob bei Deutscher Bank oder Sparkasse: In den letzten Jahren konnten Betrüger mit der Manipulation von Geldautomaten viel Geld ergaunern. Obwohl die Geldkarte grundsätzlich ein sicheres Zahlungsmittel ist, so sollten Bankkunden nach wie vor die Augen offen halten.



Wenn es darum geht Kunden um ihr hart erspartes Geld zu bringen, entwickeln Kriminelle eine außerordentliche Kreativität. Mittels Minikamera, aufgeklebter Tastatur und manipuliertem Eingabeschacht spähen Datendiebe in Bankfilialen die Kontodaten ihrer Opfer aus, damit international agierende Banden dann im Ausland größere Summen vom Konto abheben können. Aber nicht nur Geldautomaten sind vom sogenannten „Skimming“ (englisch für „Abschöpfen“) betroffen. Mittlerweile werden sogar Fahrkartenautomaten, Kontoauszugsdrucker oder Zapfsäulenautomaten manipuliert.



Das Vorgehen der Datendiebe ist dabei so raffiniert wie heimtückisch. Die Betrüger bringen an Türöffnern der Filialen oder direkt am Automaten Lesegeräte an, um den Magnetstreifeninhalt einer EC-Karte auszuspionieren. Dann brauchen die Ganoven nur noch die PIN, um eine Kopie der Karte anzufertigen und das Konto des Opfers zu plündern. Das Geld wird meist vom Ausland aus abgehoben, so dass die Hintermänner kaum ausfindig gemacht werden können.



Da das Original der Chipkarte im Besitz des Eigentümers verbleibt, bemerkt der Inhaber des Kontos den Angriff oft sehr spät, etwa wenn die Bank sein Konto wegen der Überziehung des Dispositionskredites sperrt. Die Gaunereien waren schon bundesweit in den Schlagzeilen, aber es werden immer wieder neue Skimming-Delikte gemeldet.



Vorsicht beim Geldabheben!



Die Polizei hat einige Tipps parat, wie man sich gegen Skimming-Attacken schützen kann. Sofern ein Bankkunde in Besitz mehrerer Zahlungskarten ist, sollte er den Türöffner einer Bankfiliale nicht mit der gleichen EC-Karte betätigen, mit der er anschließend Geld abhebt. Auch wird niemals die PIN für den Zutritt zu einem Bankinstitut verlangt. Wenn am Türöffner die PIN abgefragt wird, sind Betrüger am Werk!



Zudem empfiehlt es sich, den Geldautomaten auf mögliche Änderungen zu untersuchen. Sobald etwas ungewöhnlich erscheint, zum Beispiel Spuren von Kleber am Kartenschlitz zu sehen sind oder lockere Teile, darf der Geldautomat nicht benutzt werden. Bei Verdacht auf Manipulationen bitte sofort die Polizei und das Geldinstitut informieren!



Wenn es bereits zu spät ist und die Karte im Schacht steckt, so kann die EC-Karte über den bundesweiten Notruf 116 116 sofort gesperrt werden.



Bank haftet für Skimming-Schäden!



Wer selbst Opfer eine Skimming-Attacke wurde, kann in der Regel darauf hoffen, dass die Bank ihm den Schaden ersetzt. Denn sofern der Karteninhaber nicht seine Sorgfaltspflicht verletzte, indem er etwa die Chipkarte verlor oder aus der Hand gab, haftet die Bank für die finanziellen Verluste.



Die Bank ist als Zahlungsdienstleister gemäß § 675 des Bundesgesetzbuches verpflichtet, dem geschädigten Bankkunden (Zahler) den unbefugt abgehobenen Geldbetrag (nicht autorisierter Zahlungsvorgang) unverzüglich zu erstatten und folglich den alten Kontostand wieder herzustellen. Sofern das Geldhaus behauptet, der Zahlungsvorgang sei ordnungsgemäß erfolgt, muss die Bank dies nachweisen (§ 675 w BGB). Der Kunde ist von der Beweispflicht befreit.



Da sich die Finanzdienstleister trotzdem gelegentlich quer stellen, kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.