TippPrivathaftpflicht für Berufseinsteiger

Erstes Gehalt, erste eigene Wohnung und vielleicht ein eigenes Auto: Eigentlich haben Berufseinsteiger damit genug zu tun. Doch auch im Bereich Versicherungen ändert sich viel. Wer bisher als Student oder Azubi über die Eltern den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung genoss, muss nun einen eigenen Vertrag abschließen.







  • als Privatperson, z.B. als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer
  • als Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung Aufsichtspflicht bei Minderjährigen)
  • als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses (Räum- und Streupflicht)
  • als Sportler
  • als Dienstherr von Hausangestellten
  • als Kleintierhalter (ausgenommen Hunde, Pferde --> zusätzliche Versicherung)
  • aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz