AuslandsaufenthaltEingeschränkter Schutz in Bürgerkriegsregionen

Die Demokratiebestrebungen in den arabischen Ländern werden von den westlichen Staaten begrüßt. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz in Ländern wie Tunesien oder Libyen aus? Hier gilt: bricht ein Bürgerkrieg aus, besteht der Schutz oftmals nur wenige Tage fort.







Risikolebensversicherung und Unfallversicherung: eingeschränkter Schutz





Warnung des Auswärtigen Amtes entscheidend



„Expatriates“ auch in Krisenregionen gesetzlich unfallversichert