Reitersturz bei "Proberitt" kein Arbeitsunfall
Alles Glück dieser Erde hatte ein Reiter auf dem Rücken der Pferde kaum. Wegen eines Sturzes von einem Pferd, das beim Viehhändler zum Verkauf stand, wollte ein Reiter Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Doch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sah das anders. Eine private Unfallversicherung hätte ihm weitergeholfen.
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