Unfälle vermeidenMit dem Drahtesel auf dem Zebrastreifen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Frankenthal (Pfalz) bestätigt erneut, was im Verkehrsrecht bereits gängige Praxis ist, aber viele Radfahrer nicht wissen: Anders als Fußgänger haben Radfahrer auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang. Wer mit seinem Rad einen Fußgängerüberweg überquert, ohne abzusteigen, ist gegenüber dem PKW-Verkehr wartepflichtig und muss im Falle eines Unfalls zumindest mit einer Teilschuld rechnen.