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15.01.2011

15.01.2011
Markt

Unfälle vermeidenMit dem Drahtesel auf dem Zebrastreifen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Frankenthal (Pfalz) bestätigt erneut, was im Verkehrsrecht bereits gängige Praxis ist, aber viele Radfahrer nicht wissen: Anders als Fußgänger haben Radfahrer auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang. Wer mit seinem Rad einen Fußgängerüberweg überquert, ohne abzusteigen, ist gegenüber dem PKW-Verkehr wartepflichtig und muss im Falle eines Unfalls zumindest mit einer Teilschuld rechnen.

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