Gesetzlicher Schutz?Urlaub mit Pflegebedürftigen unfallversichert

Auch Pflegebedürftige wollen mal Urlaub machen. Damit man auf die Pflegehilfe der eigenen Kinder nicht verzichten muss, kommen die einfach mit. Doch wie sieht es mit der Unfallversicherung aus, wenn sich Sohn oder Tochter während des Urlaubs verletzt?