GefälligkeitsdienstWenn freundlichen Helfern mal was zu Bruch geht

Freundliche Helfer aufgepasst: Wer häufiger von Freunden und Bekannten um kleine Gefallen gebeten wird und sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern will, sollte prüfen, ob Gefälligkeitsschäden laut Vertrag abgedeckt sind.