Kinder müssen für Pflegekosten der Eltern aufkommen
Auch wenn Kinder mit ihren Eltern verstritten sind, müssen sie Mutter und Vater bei Pflegebedürftigkeit finanziell unterstützen. Diese Verpflichtung wird selbst durch eine Vernachlässigung im Kindesalter oder zerrüttete Familienverhältnisse nicht geschmälert. Erst am 15.09.2010 hat dies der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
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