Schmerzensgeld bei immateriellen Schäden
Eine Rechtsschutzversicherung hilft bei Streitigkeiten, die ggf. vor Gericht landen. Oft geht es dann nicht nur um materiellen Schadenersatz. Physischer oder psychischer Personenschaden kann nicht einfach so wieder behoben werden. Stattdessen gibt es Schmerzensgeld als „ideelle Wiedergutmachung“.
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