BürgerentlastungsgesetzWas sind "sonstige Vorsorgeaufwendungen"?

Zum 01. Januar 2010 ist das "Bürgerentlastungsgesetz" in Kraft getreten. Es wirkt sich nicht allein auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungen aus - die bestehenden Höchstbeträge für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" werden seit diesem Jahr angehoben.


Aufwendungen zur Altersvorsorgesonstigen Vorsorgeaufwendungen

  • zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
  • zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • zur Haftpflichtversicherung
  • zur Unfallversicherung
  • für eine Risikolebensversicherung
  • für Renten- und Kapitallebensversicherung

UnfallversicherungenBeitragsrückgewährKapitallebensversicherungen

Renten- und Kapitallebensversicherungen
  • kein Kapitalwahlrecht (Rentenversicherung)
  • wenn Kapitalwahlrecht, dann: laufende Beiträge und das Kapitalwahlrecht kann nicht vor Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden.
  • Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil, wenn der Vertrag für die Dauer von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen wird.
  • Laufzeitbeginn vor 01. Januar 2005 und mindestens ein Versicherungsbeitrag bis zum 31. Dezember 2004


Neu



Sonderregelungen für die BasisabsicherungGünstigerprüfung

tatsächlich gezahlte
Selbstbehaltregelung

Gewährte Beitragsrückerstattungen
Beiträge sind nur dann abzugsfähige Sonderausgaben, wenn sie den Steuerpflichtigen tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belasten.

steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse