Zum 01. Januar 2010 ist das "Bürgerentlastungsgesetz" in Kraft getreten. Es wirkt sich nicht allein auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegepflichtversicherungen aus - die bestehenden Höchstbeträge für "sonstige Vorsorgeaufwendungen" werden seit diesem Jahr angehoben.