UrteilVollbremsung kann zu Schadenersatz führen

Das Amtsgericht München entschied (Az.: 343 C 27136/08), dass der Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel im Rahmen der Gefährdungshaftung Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen muss, wenn ein Fahrgast sich kurz nach dem Einsteigen aufgrund einer Vollbremsung verletzt.