SchneechaosRäumpflicht kann auch Mieter treffen

Das momentane Winterwetter bedeutet für die meisten, dass der Wecker morgens früher klingelt. Der Weg zur Arbeit dauert länger und für Hausbesitzer aber auch teilweise für Mieter steht vorher Schnee räumen auf dem Programm.











  • - eine zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossene Elementarschadenversicherung kommt dafür auf, wenn unter der Schneelast das Hausdach einbricht.
  • - eine Glasversicherung kommt für Fensterschäden auf, die dem Schnee geschuldet sind.