Lücken in der Haftpflicht beachten
Verursachen die eigenen Kinder einen Schaden, zahlt die private Haftpflichtversicherung - glauben viele Versicherte zu unrecht. Grundsätzlich sind Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren deliktunfähig; im Straßenverkehr sogar bis zehn Jahre.
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