Ob im Unterricht, auf Klassenfahrt oder auf dem Weg zur Schule: Schüler stehen in vielen Situationen automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Beiträge müssen Eltern dafür nicht zahlen. Allerdings gilt der Schutz nicht rund um die Uhr – entscheidend ist, ob die Tätigkeit mit dem Schulbesuch zusammenhängt.