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17.05.2010

17.05.2010
Markt

Landgericht KölnSchäden fristgerecht melden

Daisy, Xynthia oder Kyrill - Stürme und Orkane werden von Meteorologen oft mit klangvollen Namen bedacht. Doch sie können erhebliche Schäden anrichten. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer wichtig, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Doch allein der Abschluss einer Versicherung reicht im Ernstfall nicht aus. Was im Schadensfall unbedingt zu berücksichtigen ist, zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln.

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