Artikel zum Thema: Witwenrente

02.08.2023

Witwen- und Witwerrente

Was Hinterbliebene bekommen

Was Hinterbliebene bekommen

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenen-Leistung, die im Paragraphen 46 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt ist. Witwen oder Witwer sowie überlebende Lebenspartner*innen haben Anspruch auf diese Rente, wenn sie nicht erneut heiraten oder eine (neue) eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Der verstorbene Partner muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.» weiterlesen
10.05.2017

BGH-Urteil

Witwenrente - Haben auch gleichgeschlechtliche Partner ein Anrecht darauf?

Witwenrente - Haben auch gleichgeschlechtliche Partner ein Anrecht darauf?

Die Witwen- oder Witwerrente ist eine Hinterbliebenen-Leistung, die im Paragraphen 46 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt ist. Witwen oder Witwer sowie überlebende Lebenspartner*innen haben Anspruch auf diese Rente, wenn sie nicht erneut heiraten oder eine (neue) eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Der verstorbene Partner muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.» weiterlesen
19.09.2014

Rentenversicherung

Wenn die Witwenrente aufgrund der Mütterente sinkt

Wenn die Witwenrente aufgrund der Mütterente sinkt

Laut Deutscher Rentenversicherung kann die Mütterrente negative Auswirkungen auf die Höhe der Witwenrente haben. Dies resultiert daraus, dass die Mütterrente sozialrechtlich als Einkommen gewertet wird – und Freibeträge überschritten werden können.» weiterlesen