Riester-Rente: Die Deutsche Rentenversicherung wurde erstmals zu Schadenersatz verurteilt, weil sie einer Mutter zu Unrecht die Kinderzulage strich. Die Klägerin erhält jetzt 235 Euro für entgangene Kursgewinne einer Riester-Fondspolice ausgezahlt. Für Verbraucher ist das eine positive Nachricht – stärkt das Urteil doch die Rechte gegen Behördenwillkür (Landgericht Berlin, Az.: 28 O 229/14).