Ein Dresdner Student bekam, fälschlicher Weise, nur ein Sechstel des Wohngeldes. Die städtische Sozialbehörde sozialhilferechtlichen Bedarf zu hoch angesetzt und damit ein zu hohes fiktives Einkommen berücksichtigt. Dem widersprach nun das Oberverwaltungsgericht Sachsen und verhalf dem Studenten zu mehr Wohngeld.