Wer eine Risikolebensversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen will, der muss in der Regel im Antrag auch die Frage beantworten, ob er ein Raucher ist. Und hier gilt: Schummeln ist nicht! Denn der Beitrag richtet sich bei einer privaten Versicherung nach dem individuellen Risiko, dem ein Versicherungsnehmer ausgesetzt ist. Werden im Antrag falsche Angaben gemacht, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.