Der Gesetzgeber wollte eigentlich ab dem 1. Januar 2020 gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner mit einem Freibetrag entlasten, so dass sie weniger Beitrag auf ihre Betriebsrenten zahlen müssen. Aber die Umsetzung stockt noch immer, wie nun der GKV-Spitzenverband berichtet. Erst ab dem Oktober sollen die ersten Freibeträge angerechnet werden - aber zu viel gezahlter Beitrag soll zurückerstattet werden.