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Einbruch-Diebstahl

TheDigitalWay / pixabay
16.08.2024
Haus und Wohnen

HausratversicherungEinbruchdiebstahl: Beweisanforderungen gelockert

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl in einem wegweisenden Urteil gestärkt. Demnach müssen Betroffene keinen lückenlosen Nachweis mehr erbringen, um Ansprüche aus der Hausratversicherung geltend zu machen. Es genügt, dass sie ein Mindestmaß an Beweisen vorlegen, die den Einbruchdiebstahl nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich erscheinen lassen.
06.05.2021
Gewerbe

GlasbruchWann der Versicherer leistet und worauf im Schadensfall zu achten ist

Der 1. Mai ist in deutschen Großstädten regelmäßig Anlass für Demonstrationen. Mitunter kommt es in deren Verlauf auch zu Vandalismus-Schäden. Insbesondere Schaufenster werden zu Zielen von Zerstörungswut.

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