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Beschwerde

17.05.2016
Markt

FinanzaufsichtBaFin - Beschwerden über Versicherungen sind rückläufig

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JElgaard@iStockphoto.com (Ausschnitt)
06.09.2013
Vorsorge

RechtsstreitÄrger mit der Versicherung? Der Ombudsmann schlichtet!

Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie einen Schaden nicht bezahlen will, wählt oftmals den Weg vor Gericht. Aber es gibt auch die Möglichkeit, den Ombudsmann der Versicherungen anzurufen. Dieser versucht, zwischen beiden Streitparteien zu schlichten.

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