Artikel zum Thema: Berufshaftpflicht

10.06.2022

Aufgepasst

Tücken Betriebshaftpflicht – nicht alle verursachten Schäden sind abgesichert

Tücken Betriebshaftpflicht – nicht alle verursachten Schäden sind abgesichert

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung haben Unternehmen das Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um Schadensregulierungen geht. Weit gefehlt, denn abgedeckt sind nur Personen- oder Sachschäden, welche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten. Generell gehören Vermögensschäden nicht dazu, denn nur Vermögensfolgeschäden werden übernommen.» weiterlesen
17.02.2017

Urteil

Behandlungsfehler - BGH stärkt Patientenrechte bei Streitschlichtung

Behandlungsfehler - BGH stärkt Patientenrechte bei Streitschlichtung

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung haben Unternehmen das Rundum-Sorglos-Paket, wenn es um Schadensregulierungen geht. Weit gefehlt, denn abgedeckt sind nur Personen- oder Sachschäden, welche im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auftreten. Generell gehören Vermögensschäden nicht dazu, denn nur Vermögensfolgeschäden werden übernommen.» weiterlesen