Wenn im Ausland Autos gekauft werden, sind diese Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Ein Auto ist dementsprechend kein Reisegepäck, das man unterwegs mit sich herumschleppt, sondern umgekehrt ein Transportmittel zur bequemen eigenen Beförderung und daher nicht von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer befreit.