AnwaltskostenParken ohne Parkschein kann teuer werden

Häufiger keinen Parkschein ziehen zu wollen, kann auch einmal daneben gehen, und dann richtig was kosten: So zumindest geschehen in einem Fall, den das Amtsgericht München am 20. Mai 2011 entschied. in dem Entscheidungsprozess (Az. 163 C 5295/11) wurde über wiederholte Leistungserschleichung sowie über Schadensersatzansprüche durch unbezahltes Parken verhandelt.





Streitpunkt Übernahme der Anwaltskosten