Straßenverkehr Blutprobe auch ohne richterlichen Beschluss verwendbar

Eigentlich muss eine Blutentnahme nach dem Gesetz von einem Richter angeordnet werden. Doch dies gilt nicht in jedem Fall, wie zwei aktuell verhandelte Rechtsstreite zwischen der Polizei und betrunkenen Radfahrern zeigen (Az.: 2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10)